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Neue Versicherungspflicht für Ihren Rasentraktor / Aufsitzmäher?

Fahrzeuge bis 20 km/h sind in Deutschland bisher in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung pauschal mitversichert. Diese Regelung wird nun geändert aufgrund einer Vorgabe aus Brüssel.

Hintergrund

So genannte „Selbstfahrende Arbeitsmaschinen“ wie z.B. häufig auch im privaten Bereich verwendete Aufsitzmäher oder privat genutzte Minbagger, die im öffentlichen Raum eingesetzt werden, können natürlich Schäden am Eigentum oder der Gesundheit Fremder verursachen.

Besonders Personenschäden sind oft immens teuer und Sie als Halter bzw. Verursacher können dafür in Haftung genommen werden – sprich – Sie zahlen alles und ohne Begrenzung aus Ihrem privaten Vermögen.

Damit das nicht passiert, sollte jeder über eine private Haftpflichtversicherung verfügen bzw. mitversichert sein. Hier sind in der Regel, wie schon eingangs geschrieben, derartige Maschinen meist mitversichert. (Es sollte aber geprüft werden!).

Allerdings steckt der Teufel manchmal im Detail. Denn: die Versicherungssummen sind -insbesondere bei älteren Verträgen oft erschreckend gering. Nicht selten treffen wir hier Altverträge an, die damals 3 oder 5 oder gar nur eine Million Deckungssumme haben. Manchmal sogar Verträge, die das nur in D-Mark hatten. Aus heutiger Sicht viel viel zu niedrig!

In der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt z.B. die gesetzliche Mindestversicherungssumme für Personenschäden seit Jahren bei 7,5 Millionen Euro.

In der Praxis haben die meisten Kfz-Versicherungsverträge aber sogar 50 oder 100 Millionen € Deckungssumme im Bereich Haftpflicht!

Was ändert sich im Wesentlichen?

Die Richtlinie der EU fordert – wie in der Kfz-Haftpflicht schon längst üblich. Mindestens 7,5 Millionen Euro Deckungssumme.

Wer ist genau betroffen?

Betroffen sind alle, die „selbstfahrende Arbeitsmaschinen“ ohne eigene Zulassung und eigenes Kennzeichen unterhalten und diese – wenn auch nur gelegentlich – auf öffentlichem Grund einsetzen.

Im privaten Bereich sind hier meist Mäher, kleine Bagger oder Hebemaschinen, aber zum Teil auch Kehrmaschinen und ähnliches im Gebrauch.

Für Gewerbetreibende haben wir das Thema im Artikel „Neue Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen“ zusammengefasst.

Was muss ich tun?

Zunächst ruhig bleiben! 😉

Kontaktieren Sie uns! Für unsere Vollkunden prüfen wir gerne, ob Ihr Versicherungsschutz ausreicht oder aber angepaßt werden sollte. Als Faustregel kann man anmerken, dass Verträge nach spätestens zehn Jahren einmal kritisch angeschaut werden sollten.

Fast immer gibt´s mehr Leistungen, höhere Versicherungssummen zum gleichen oder sogar zum geringeren Beitrag!

Melden Sie sich gerne bei uns – wir übernehmen das für Sie!

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